Preisstellung: frei Haus Bundesrepublik Deutschland (ausgenommen Inseln), zzgl. Mehrwertsteuer
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Auszug aus der Betriebsstättenverordnung § 10 (1) und (2)
„
Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass Arbeitsmittel (Werkzeuge, Geräte, Maschinen und
(
Regal)Anlagen), deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, geprüft werden.
Die Prüfung hat den Zweck, sich von der ordnungsgemäßen Montage und der sicheren Funktion
dieser Arbeitsmittel zu überzeugen.
Unterliegen Arbeitsmittel Schäden verursachenden Einflüssen (..) hat der Arbeitgeber die
Arbeitsmittel (…) zu überprüfen und erforderlichenfalls erproben zu lassen.
Die Prüfung darf nur von hierzu befähigten Personen (Sachkundiger im Sinne § 2 (7)
der BetrSichV und TRBS 1203) durchgeführt werden.
Grundlage für die Prüfung Ihrer Regalanlagen ist die DIN EN 15635
(
Ortsfeste Regalsystem aus Stahl..)“
Um die Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb zu
gewährleisten, bieten wir Ihnen die Überprü-
fung Ihrer Regalanlagen nach Umbau und Er-
weiterung, Beschädigung oder bei Risikoein-
schätzung bzw. erfolgter Risikoanalyse Ihres
Beauftragten für die Lagersicherheit an.
Wir sind geprüfte Regalprüfer im Sinne der
BetrSichV §2(7) und TRBS 1203 und führen
Regalprüfungen gemäß der DIN EN 15635
durch.
Bitte fragen Sie bei uns an.
Regalinspektion