Regalprüfungen gemäß DIN EN 15635 / BGR 234

Der Lagerbetreiber ist verantwortlich für den sicheren Zustand seiner Arbeitsmittel (u.a. auch Regale) und die Sicherheit seiner Mitarbeiter, d.h. es gilt die Arbeitsschutz- und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Gemäß §10 der BetrSichV "Prüfung der Arbeitsmittel" unterliegen Regale der Prüfpflicht und sind gem. BGR 234 (6.1) nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich von einem Sachkundigen auf Ihren sicheren Zustand zu prüfen.
Mit der Scheidt Regalinspektion erfüllen Sie nicht nur die gesetzlichen Bestimmungen – dokumentiert mit einer offiziellen Prüfplakette und Inspektionsprotokoll – sondern können darüber hinaus Unfallgeschehen frühzeitig erkennen und damit Personen und Sachschäden effektiv vorbeugen!

Ein weiterer Vorteil der Scheidt Regalinspektion: 

Prüfung bei laufendem Betrieb! Keine unnötige Sperrung Ihres Lagers oder sonstige Arbeitseinschränkungen.

Die Inspektion wird durch einen unserer "geprüften Regalinspekteure " (im Sinne der BetrSichV §2(7) und TRBS 1203) durchgeführt.

Beinhaltete Leistungen gemäß DIN EN 15635:

  • Sichtkontrolle auf Einhaltung der Sicherheitsrichtlinien gem. BGR 234
  • Sichtkontrolle von Regalen auf erkennbare Deformationen, 
Beschädigungen und Fehlteile
  • Abgleich der Belastungsschilder mit dem Aufbau
  • Erstellung eines Inspektionsprotokolls (Prüfbericht) und Vergabe 
der Inspektionsplakette
  • Organisation des Austausches beschädigter Teile
  • Kostenvoranschlag und Austausch beschädigter Teile
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