Sicherheitsprüfung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten

gemäß BetrSichV und DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694)


In der Betriebssicherheitsverordnung §§ 3 und 14 ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten durchzuführen ist. Darin heißt es auch, dass der Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass eine von ihm beauftragte Person Leitern und Tritte wiederkehrend auf deren ordnungsgemäßen Zustand prüft.
Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen.

Die Prüfung umfasst:

  • Prüfung der Leitereinheiten, Gerüste und Tritte vor Ort nach den Vorschriften der BetrSichV, BGI 694 und UVV.
  • Sichtkontrolle von den Leitern auf erkennbare Deformationen, Beschädigungen und Fehlteile.
  • Erstellung eines Inspektionsprotokolls mit Prüfbericht/ Dokumentation, Erteilung einer Prüfplakette.

Wir prüfen alle Leitern und Tritte in Büro, Werkstatt und Produktion - streng nach Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694).

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