Scheidt I Gefahrstoffschränke - Sicherheit und Umweltschutz - page 7

Informationen Auffangwannen
Auffangwannen in Lagerschränken –
was ist zu beachten?
Auffangwannen aus Stahl in Sicherheitsschränken nach DIN EN 14470-1
Diese sind in der
StawaR
beschrieben. Hier lässt die StawaR Vereinfachungen im
Herstellverfahren zu, da die Schränke durch Ihre normative Regelung klar in Bezug
auf Größe, Ausführung und Einsatzzweck begrenzt sind.
Auffangwannen aus Stahl in sonstigen Lagerschränken
Hier gelten die
Anforderungen der StawaR ohne Ausnahmeregelung
, da es
für diese Lagerschränke (z. B. Chemikalienschränke) keine normativen Regelungen
gibt und das Auffangvolumen beliebig groß sein könnte. Die Auffangvorrichtung im
Schrank wird ohne den Schrank als Auffangwanne definiert.
Auffangwannen aus Kunststoff in Sicherheitsschränken nach DIN EN 14470-1 und sonstigen Lagerschränken
Für diese Auffangvorrichtungen ist
ohne Ausnahme eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung
notwendig
die vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) auf Antrag erteilt wird.
Konsequenz
Für den Einsatz von Auffangwannen in Sicherheitsschränken gemäß DIN EN 14470-1 und in sonstigen Lagerschränken zur
Lagerung wassergefährdender Gefahrstoffe gilt in Deutschland formal wie folgt:
Auffangwannen aus Stahl
- Auffangvorrichtung mit Überstimmungszeichen
Auffangwannen aus Kunststoff
- Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung
In allen anderen Ländern ist der Einsatz von Auffangvorrichtungen in Sicherheitsschränken gemäß EN 14470-1 und in
sonstigen Lagerschränken ohne Überstimmungszeichen oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung möglich, sofern nicht
anderslautende länderspezifische Regelungen gelten.
Wir sehen die Ausstattung der asecos-Schränke mit geprüften Wannensyste-
men als einen wesentlichen Mehrwert an Sicherheit und Umweltschutz.
Daher haben wir uns entschlossen zukünftig serienmäßig alle asecos-Gefahr-
stoffschränke mit geprüften und zugelassenen Wannensystemen auszustatten
damit wir Sie – unseren Kunden –
von der möglichen Verpflichtung der wasserrechtlichen Prüfung des
Wannensystems oder Ertüchtigung des Aufstellungsraumes befreien
und
Sie zudem im Leckagefall den lückenlosen Nachweis zur Erfüllung des
Besorgnisgrundsatzes gemäß Wasserhaushaltsgesetz führen können.
FAZIT
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